Überwachung, Aufzeichnung und Einhaltung emissionsrelevanter Daten garantiert.
AVS NOx-LOG
Seit Ende Juni 2019 gilt die neue Verordnung für alle Motoren mit einer Feuerungswärmeleistung von ≥1 MW. Diese sogenannte 44. BImSchV löst damit die bisher geltenden Regelungen der TA-Luft ab. Sie enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten und kürzeren Messintervallen unter anderem auch neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen.
Grundsätzlich wird zwischen Neuanlagen und Bestandsanlagen unterschieden:
Neuanlagen: Inbetriebnahme ab 21.12.2018 oder später und Genehmigung ab 17.12.2017 oder später gem. §4 oder §16 BimSchG
Bestandsanlagen: Alle Anlagen, die vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden
Anforderungen an die BHKW Betreiber
Unsere Lösung: AVS NOx-LOG
Anforderungen an die Betreiber:
Registrierung:
Die Registrierungspflicht an die Behörde gilt für Einzelaggregate mit einer Feuerungswärmeleistung ≥1 MW.
Neuanlagen müssen diese sofort melden, Bestandsanlagen bis spätestens 02.12.2023.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht:
Betreiber von Neu- und Bestandsanlagen sind ab sofort dazu verpflichtet, folgende Daten zu dokumentieren:
- Betriebsstunden
- Art und Menge des verwendeten Brennstoffs
- Störungen oder Ausfälle der Abgasreinigungseinrichtung
- Überschreitung der Grenzwerte
- Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Ausfällen der Abgasreinigungseinrichtung
Folgende Dokumente bzw. Daten sind ab sofort und bis 1 Jahr nach Stilllegung aufzubewahren:
- Genehmigung
- Die zur Genehmigung zugehörigen Behördenschreiben
- Nachweis der Registrierung (für mindestens 6 Jahre)
- Messberichte über Einzelmessungen
- Überwachungsergebnisse
- Nachweise über den effektiven Betrieb der Abgasreinigungseinrichtung
- Aufzeichnungen nach §7
Abgasreinigungseinrichtungen:
Alle Betreiber von Neu- und Bestandsanlagen müssen ab sofort einen Nachweis über den kontinuierlichen und effektiven Betrieb der Abgasreinigungsanlage führen. Des Weiteren müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden, um einen ordnungsgemäßen Betrieb wiederherzustellen. Bei Störungen oder Ausfällen, die länger als 24 h dauern, muss das BHKW außer Betrieb genommen und die Behörde informiert werden.
Messungen:
Kontinuierliche Überwachung:
§ 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen (6):
„Bei Verbrennungsmotoranlagen, die mit Oxidationskatalysatoren ausgestattet sind, hat der Betreiber Nachweise über den kontinuierlichen effektiven Betrieb des Katalysators zu führen“
§ 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen (7):
„Der Betreiber einer Verbrennungsmotoranlage hat Nachweise über die dauerhafte Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxide, zum Beispiel über den kontinuierlichen effektiven Betrieb der Abgasreinigungsanlage, zu führen. Der Betreiber einer Gasmotoranlage nach dem Magergasprinzip hat die Emissionen an Stickstoffoxiden im Abgas jedes Motors mit geeigneten qualitativen Messeinrichtungen, wie beispielsweise NOX-Sensoren als Tagesmittelwert zu überwachen.“
- Überwachung und Aufzeichnung emissionsrelevanter Daten gemäß 44. BImSchV
- Kontinuierliche Aufzeichnung der NOx Sensorwerte
- Alarmmeldung bei Grenzwertüberschreitung oder Systemfehlern
- Sofort lieferbar
- Einbindung in bestehende Steuerung – kein externer Schaltschrank erforderlich
- Darstellung der Messwerte auf dem InteliVision
- 16 GB Datenspeicher für Aufzeichnung der Messwerte (ausreichend für mehr als 10 Jahre)
- Nachrüstbar für alle Anlagen
- Neuanlagen standardmäßig ausgerüstet
Servicepaket – damit Sie sich um nichts mehr kümmern müssen
- Online-Speicherung der Tagesmittelwerte (6 Jahre)
- Monatlicher Messbericht ink. Jahresabschlussbericht zu den Tagesmittelwerten und der Gesamtausfallzeit des Emissionsminderungssystem per E-Mail an den Betreiber des BHKW
- Aktualisierte Informationen (Vorwarnung) zum Status des effektiven Betriebes der Emissionsminderung per E-Mail an den Betreiber des BHKW